Auf Anfrage sind auch Hausbesuche im 13., 14. und 15. Bezirk möglich. Bitte achten Sie darauf, dass der Hausbesuch auf Ihrer Verordnung vermerkt ist.
Sie können bei uns bar oder per Überweisung bezahlen.
Wir sind Wahltherapeuten aller Krankenkassen!
Nach Therapieende können Sie die bezahlte Honorarnote mit der chefärztlich bewilligten Originalverordnung bei Ihrer Krankenkasse zur anteiligen Kostenrückerstattung einreichen. Wir unterstütze Sie gerne, wenn Sie hierfür Hilfe benötigen. Der rückerstattete Betrag variiert je nach Krankenkasse. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, können die Restkosten möglicherweise von dieser übernommen werden. Für genauere Informationen über die Höhe der Rückerstattung erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer zuständigen Versicherung. Für Versicherte der ÖGK ist die Bewilligungspflicht bis 30.06.2025 offiziell ausgesetzt.